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Hörnicke, Johannes
Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein
Kommentar
Kommunal- und Schul-Verlag
978-3-8293-1646-0
1. Aufl. 2021 / 384 S.
Kommentar

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Kurzbeschreibung

Das Landesplanungsgesetz greift in § 2 Abs. 1 die Aufgabenbeschreibung des ROG auf und definiert in dieser Vorschrift als Aufgabe der Raumordnung die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums des Landes Schleswig-Holstein und seiner Teilräume nach Maßgabe der Leitvorstellungen und der Grundsätze der §§ 1 und 2 ROG. Aufgrund dieser Aufgabenbeschreibungen und der Bezugnahme auf den Raum wird die Raumordnung als überörtliche und überfachliche Planung verstanden, die sich auf die Gesamtstruktur des Raumes bezieht.

Die Durchführung der Planung obliegt den Ländern, deren Kompetenz zwangsläufig auf das jeweilige Landesgebiet begrenzt ist.

Der Kompakt-Kommentar Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein bietet eine hervorragende Orientierung und Hilfe bei der alltäglichen Arbeit - und zwar sowohl für haupt- als auch für ehrenamtlich Tätige -, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ministerien, der Landesplanungsbehörde, dem Landesplanungsrat, den Kreisangehörigen Städten und Gemeinden, Kreisen, kreisfreien Städte, nach § 40 des Landesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine sowie der Landesnaturschutzverband, Personen des Privatrechts, kommunale Landesverbände, Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern, sonstige Verbände und Vereinigungen, insbesondere Verbände und Vereinigungen der dänischen Minderheit, der Friesen sowie der deutschen Sinti und Roma.

Die Normen werden - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung - gleichermaßen praxisoreintiert wie übersichtlich erläutert.

Von Bedeutung ist der Titel auch über den Planungsraum Schleswig-Holstein hinaus, Nachbarländer wie Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hamburg sowie Nachbarstaaten wie Dänemark. Hinzu kommen die Ausführungen zu den umfangreichen Vorschriften zur Regionalplanung, zur Zusammensetzung der jeweiligen Planungsträger und weiteren landesrechtlichen Verfahrensarten und Instrumenten.